AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Nachstehende Bedingungen gelten für die Überlassung von Nutzungsrechten von „LIVING ART“ (im folgenden LA genannt) an die Erwerber.
1.) Geltungsbereich
a.) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebotes von LA erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen und des Angebotsbogens pro Produktion.
b.) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für die künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
Spätestens mit der Annahme der Angebote gelten diese Bedingungen als vereinbart.
Gegenbestätigungen der Erwerber unter Hinweis auf ihre Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
b) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
schriftlich bestätigt werden.
2.) Angebote
a.) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Abänderungen
oder Nebenabrechen bedürfen zur Rechtswirksamkeit ebenfalls der Schriftform.
b.) Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen,
Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht
ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. An den von LA erstellten
Kostenvoranschlägen, Fotografien, Zeichnungen, Mustern und anderen Unterlagen behält
diese sich Eigentums- und Urheberrechte vor; diese dürfen Dritten nicht zugänglich
gemacht werden.
c.) Für den Umfang der Lieferungen ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung
maßgebend. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich. Wir bemühen
uns, sie einzuhalten.
3.) Nutzungsrecht des Erwerbers
a.) Die Lieferungen und Leistungen sind grundsätzlich nur für den angegebenen
Verwendungszweck freigegeben. Jede Weitergabe an Dritte in jeder Form ist nicht
gestattet.
b.) Dem Erwerber wird das überlassene Material nur befristet zur Nutzung zur Verfügung
gestellt. Die Nutzung zu einem anderen Zweck als dem im Angebotsbogen angegebenen
bedarf einer Sondervereinbarung. Der Erwerber hat für alle, sich aus der unberechtigten
Nutzung ergebenden Ansprüchen Dritter einzustehen.
c.) Ein Duplizierung des Bildmaterials für einen anderen Zweck als für redaktionelle
Abrechnungszwecke ist verboten. Sonderfälle bedürfen der schriftlichen Genehmigung.
d.) Der Erwerber kann die Veröffentlichung der Produktionen für andere Zwecke als die
des Erwerbers (z. B. Prospekte eines Herstellers) nur untersagen, falls es zu einer
Interessenkollision mit den Zielen des Erwerbers kommt und er diese nachweisen oder
glaubhaft machen kann. Im Falle berechtigter Untersagung zahlt der Erwerber LA ein
Ausfallhonorar, das maximal dem vom Erwerber zu erzielenden Honorar für die
Veröffentlichung entspricht.
e.) Das Recht, diese Produktion in einem anderen Sprachraum als dem der Leserschaft
des Erwerbers anzubieten und zu veröffentlichen, bleibt von der Regelung unberührt.
4.) Zahlungsverpflichtung des Erwerbers
a.) Das vom Erwerber für das Nutzungsrecht zu entrichtende Entgelt (Honorar) ist an
LIVING ART zu zahlen. Jegliche Verwendung des überlassenen Materials ist
honorarpflichtig.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Honorars, falls zur
Veröffentlichung erworbene Produktionen nicht innerhalb der vereinbarten Frist
veröffentlicht werden.
b.) Handelt es sich bei der Verwendung des Materials um die Veröffentlichungen in
Zeitschriften des Erwerbers, die dessen Leserschaft zum Nachahmen anregen sollen, so gilt
das im Angebotsbogen genannte Honorar für die darin aufgeführten Leistungen.
Die Höhe des Honorars für die Wiederveröffentlichungen oder zu anderen Zwecken ist vor
Verwendung zu vereinbaren und richtet sich u. a. nach Verwendungszweck,
Auflagenhöhe und Aufmachung und erfolgt in Anlehnung an die Bildhonorare der
Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing.
c) Honorarvereinbarungen gelten für die einmalige Veröffentlichung, den angegebenen
Zweck, den vereinbarten Sprachraum und bei Büchern für die 1. Auflage im vereinbarten
Sprachraum. Jede weitere Verwendung ist honorarpflichtig und Bedarf der vorherigen
Zustimmung.
Für Farbfotos, die als Schwarzweiß-Bilder verwendet werden, erfolgt kein Honorarnachlass.
Exklusivrechte und/oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden.
d.) Bei unberechtigter Verwendung oder Weitergabe der Unterlagen wird vorbehaltlich
weiterer Schadensersatzansprüche, ein Honorar in dreifacher Höhe fällig.
e.) Bei Rückgabe des überlassenen Materials nach einer mündlichen oder schriftlichen
Abnahmeverpflichtung, hat der Erwerber dreiviertel des vereinbarten Honorars als
Ausfallhonorar zu zahlen und das überlassene Material zurückzugeben. In diesem Fall ist LA
nicht verpflichtet, zu prüfen, ob die Person des Erwerbers berechtigt war, eine
Abnahmezusage LA gegenüber abzugeben.
f.) Für alle Bestellungen werden Bearbeitungsgebühren berechnet, die sich nach Art und
Umfang des Auftrages richten. Sie betragen mindestens EUR 40,-- zuzüglich Porto und
Verpackung. Für jedes verwandte Motiv, für das kein Verwendungsnachweis erbracht
wird, entsteht automatisch eine Layout-Gebühr von EUR 125,--. Für die aufgrund einer
Anfrage von LA übersandten Produktionen entstehen dem Erwerber keine Kosten.
Notwendige fotografische oder reprotechnische Vorarbeiten werden dem Erwerber zum
Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Aufwendungen für besondere Versandarbeiten
gehen zu Lasten des Erwerbers.
g.) Gebühren und Honorarrechnungen sind innerhalb von drei Wochen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Zahlungsziele und Barzahlungsskonti müssen
schriftlich vereinbart sein. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur
zahlungshalber unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen angenommen.
Die Zahlung gilt als erfolgt, wenn das Team über den Betrag verfügen kann. Vom Zeitpunkt des
Verzuges an leistet der Erwerber Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank oder dessen Nachfolger zuzüglich der darauf entfallenden Umsatzsteuer. Der Erwerber
gerät in Verzug, ohne dass es einer ausdrücklichen Mahnung bedarf.
Der Erwerber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen gegen LA
aufrechnen. Er kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus
demselben Vertrag beruht.
5.) Gewährleistung und Haftung des Teams.
a.) Beanstandung wegen eines Mangels oder einer Falschlieferung werden nur anerkannt, wenn sie
innerhalb von sieben Tagen nach Erhalt der Sendung geltend gemacht werden.
b.) Bei nicht termingerechter oder falscher Lieferung sind Schadensersatzansprüche auf Fälle grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Ein Rücktrittsrecht des Erwerbes bleibt hiervon unberührt, dieses
Recht kann aber erst ausgeübt werden, nachdem eine angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.
c.) Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung,
Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind sowohl gegen LA, als auch gegen
deren Erfüllung- bzw. Verrichtungshilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges
Handeln vorliegt.
d.) Für den Zeitraum der Veröffentlichungsfrist verpflichtet sich LA, Duplikate des überlassenen Materials
nur in Abstimmung mit dem Erwerber für weitere Veröffentlichungen in dem Sprach-raum des Erwerbers
anzubieten. Sie wird die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auf-wenden. Sollte es jedoch zu
einer weiteren Veröffentlichung kommen, so haftet LA nur, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde; die
Schadensersatzhöhe ist auf das erzielte Honorar begrenzt.
6.) Rückgabepflicht.
a.) Wird zur Ansicht überlassenes Material nicht angenommen, so ist dieses innerhalb von drei Tagen
nach Mitteilung dieser Entscheidung zurückzusenden.
b.) Produktionen, die zur Veröffentlichung erworben werden, sind ebenfalls innerhalb von sieben Tagen
nach Erscheinungsdatum zurückzusenden. Werden Unikate für fotografische Zwecke den Erwerbern zur
Verfügung gestellt, so beginnt diese Frist mit dem Fototermin, spätestens jedoch mit Veröffentlichung
des eingereichten Materials. Werden überlassene Produktionen nicht inner-halb der vereinbarten Zeit
veröffentlicht, so sind diese ebenfalls innerhalb von sieben Tagen nach Ablauf dieser Frist
zurückzusenden. LA erstattet gezahlte Beträge nicht.
c.) Bei Überschreitung der Rückgabefristen hat der Empfänger pro Tag und Produktion eine Pauschale
von EUR 25,-- zu zahlen..
d.) Der Erwerber verpflichtet sich, das überlassene Material sorgfältig zu behandeln. Das gilt auch für
den Rückversand. Alle Bildvorlagen und zur Verfügung gestellten Materialien und Prototypen sind wie
Originale zu behandeln.
Der Erwerber hat bei Verlust oder Beschädigung des überlassenen Materials LA Schadensersatz zu
leisten. Dieser beträgt für Originaldias EUR 1.500,-- pro Stück, bei Duplikaten EUR 250,-- pro Stück und für
Originalzeichnungen und Prototypen EUR 1.500,--. Mit der Bezahlung werden keine Eigentums- oder
Nutzungsrechte erworben.
Weitergehende Schadensersatzforderungen können im Einzelfall geltend gemacht werden. Dem
Erwerber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
7.) Entscheidungs- und Veröffentlichungsfristen.
a.) Für zur Ansicht vorgelegte Produktionen betragen die Frist zur Entscheidung 10 Tage nach
Übergabe. Wurden die Unterlagen durch die Post oder private Versender übersandt, so beginnt die Frist
ab dem dritten Tag nach Aufgabe. Für diese Zeit verpflichtet sich LA, Duplikate o. ä. der eingerechten
Unterlagen keinem weiteren, in Frage kommenden Interessenten anzubieten.
b.) Für zur Veröffentlichung erworbene Produktionen beträgt die Veröffentlichungsfrist zwei Jahre nach
Abnahme durch den Erwerber bzw. nach Rechnungsdatum. Können die Produktionen in-nerhalb dieser
Zeit nicht veröffentlicht werden, so kann vor Ablauf dieser Frist eine Verlängerung um ein Jahr vereinbart
werden.
8.) Urhebervermerk, Belegexemplare und Persönlichkeitsrechte.
a.) Der Erwerber ist verpflichtet, neben der Veröffentlichung den Namen von LIVING ART zu nen-nen:
Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden.
b.) Bei Nichtnennung des Copyrights kann ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar
erhoben werden.
c.) Von jeder Veröffentlichung sind dem Team zwei Belegexemplare kostenlos und unaufgefor-dert
zuzusenden.
d.) Persönlichkeitsrecht nach § 22 und 23 KunstUrhg (grundsätzliche Verbreitung von Bildnissen von
Personen nur mit deren Einwilligung) sind seitens des Erwerbers zu beachten.
9.) Geltendes Recht, Gerichtsstand und salvatorische Klausel.
a.) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
b.) Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von LIVING ART
c.) Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
des Vertrages im übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung ist eine wirksame zu treffen,
die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.